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Verantwortlich Pressemitteilung:
Rolf Martens
Stv. Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages

































Kreisen droht bei Hartz IV ein finanzielles Desaster!

In einem dramatischen Appell hat der Schleswig-Holsteinische Landkreistag die Landesregierung aufgefordert, sich den Absichten der Bundesregierung mit allen Kräften zu widersetzen, aufgrund nicht nachvollziehbarer Berechnungsgrundlagen nicht nur die im Jahre 2005 gewährten Bundesmittel zur Beteiligung an den Unterkunftskosten nach dem Hartz IV-Gesetz zurückzufordern, sondern diese auch für das Haushaltsjahr 2006 nicht mehr zu gewähren.

Für den Fall, dass der Bund diese Absicht tatsächlich umsetzen würde, stünden nach Ansicht des stellvertretenden Geschäftsführers Rolf Martens viele Landkreise vor dem finanziellen Ruin, Einnahmeausfälle in der Größenordnung von bis zu 10 Mio € pro Kreis wären die Folge. Sämtliche kommunalpolitischen Handlungsmöglichkeiten wären faktisch auf Null reduziert. Dabei träfe es die Ebene der Landkreise in Schleswig-Holstein ganz besonders hart, weil diese -entgegen der ursprünglichen Absicht des Bundes- durch Hartz IV nicht nur nicht finanziell entlastet, sondern vielmehr erheblich zusätzlich belastet worden seien. Diese zusätzliche Belastung in Millionenhöhe sei vor dem Hintergrund der ohnehin desaströsen Entwicklung der Kreisfinanzen, die insbesondere auch das Land zu verantworten habe, auf gar keinen Fall mehr zu verkraften. Ebenso wären die kreisangehörigen Städte und Gemeinden von einer solchen Entwicklung betroffen, weil sie über die Kreisumlagenerhebung diese Kostenausfälle mit zu tragen hätten.



Landkreistag fordert Landesregierung zum Handeln auf:

Wäre jeder Kreis ein mittelständisches Unternehmen, so Martens, so müsste der zuständige Landrat spätestens jetzt schnellstmöglich einen Insolvenzantrag stellen, um nicht wegen Konkursverschleppung sich möglicherweise strafbar zu machen.

Dabei gründeten die durch die Bundesregierung vorgelegten Berechnungen auf nicht nachvollziehbaren Zahlenwerken. In einem Schreiben an die zuständigen Ressorts habe sein Verband die Landesregierung eindringlich aufgefordert, alle Einflüsse über den Bundesrat dahingehend geltend zu machen, dass der Bund auch in den kommenden Jahren sich angemessen an der Mitfinanzierung der durch ihnveranlassten Kostenpflicht für die Kreise und kreisfreien Städte nach dem SGB II beteiligt und insbesondere von einer Rückforderung bereits gezahlter Mittel für 2005 absieht.